Der aktuelle Vertrag der Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) regelt die Zusammenarbeit in der sechsten Vertragsperiode. Er wurde wie seine Vorgänger für jeweils drei Jahre abgeschlossen (2022–2024).
Vertragspartner sind die Mitglieder und die OBVSG, an der die Geschäftsstelle als eigene Abteilung im Unternehmen eingerichtet ist. Die OBVSG vertritt die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) in den von der Kooperation betroffenen Bereichen gegenüber Ämtern und Behörden, insbesondere dem Finanzamt.
Die Organe der Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) und deren Rechte und Pflichten werden ebenso vertraglich geregelt, wie die zu erbringenden Leistungen der OBVSG. Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden zwischen der OBVSG und den Kooperationspartnern abgestimmt. DerJahresplan legt die aktuell zu führenden Lizenzverhandlungen und die damit verbunden operativen Tätigkeiten der Geschäftsstelle fest.